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Je besser gedämmt wird, desto mehr wird gespart - und das Bußgeldrisiko ist auch weg!


Laut der EnEV (Energiesparverordnung) und der DIN 1988 sind Rohrleitungen und Armaturen gegen Wärmeverluste oder Wärmeaugnahme zu dämmen. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro!

Ein warmer Heizungskeller ist ein Alarmzeichen! Wenn es im Heizungskeller mollig warm ist, sollte das alarmieren. Dann sind vermutlich die Heizungs- und/oder die Warmwasserrohre ungenügend gedämmt. Die so verpuffende Wärme kostet richtig Geld: Eine Rohrdämmung spart jährlich bis zu 15 Euro/m. Für ein Einfamilienhaus mit 22 m Heizungsrohr lassen sich demnach pro Jahr 330 Euro sparen.

Ein gut temperierter Heizungskeller ist aber auch ein Hygieneproblem: Wo Heizungsrohre nicht gedämmt sind, werden auch die Kaltwasserleitungen ungeschützt sein – und es ist bekannt, dass erwärmte, kaltgehende Trinkwasserleitungen das Legionellenwachstum fördern. Wo die Einsicht fehlt, handelt der Gesetzgeber: Die Energieeinsparverordnung beschreibt die Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen. Ausnahmen von der Dämmpflicht gibt es nur bei Häusern mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung schon vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Dann greift die Dämmpflicht erst beim Verkauf des Hauses. Der neue Eigentümer muss die Dämmung innerhalb von zwei Jahren nachrüsten. Speziell für die Dämmung von Warmwasser- und Heizungs-rohren bieten Dämmstoffhersteller vorkonfektionierte Dämmschalen bzw. Dämmschläuche an. Welche Materialien bzw. welche Dämmschichtdicke bei Ihnen eingesetzt werden sollten, erfahren Sie gerne in einem unverbindlichen Gespräch. Die Dämmung von Rohrleitungen von thermischen Solaranlagen fällt übrigens nicht unter den Anwendungs-bereich der Energieeinsparverordnung. Es ist jedoch energetisch sehr sinnvoll, die erzeugte Energie möglichst ohne Verluste zu transportieren. Daher werden auch bei diesen Rohrleitungen Dämm­schicht­dicken gemäß EnEV empfohlen.

Bei Verstößen gegen die Dämmpflicht von Rohrleitungen und Armaturen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Aber auch ohne diesen bedrohlich erhobenen Zeigefinger des Gesetzgebers gilt: Das Dämmen von Rohrleitungen ist so kosteneffizient, dass man darüber noch nicht einmal ansatzweise nachdenken sollte. Eine Dämmung bedeutet keinesfalls den Stopp des Wärme­über­gangs, sondern nur eine zeitliche Verzögerung. Wer in ein Mehr an Dämmung investiert, kann vor dem Hintergrund steigender Energiekosten also viel Geld sparen.

Quelle: Hans-Jürgen Bittermann, IKZ Gebäude- und Energietechnik Titelbild-Quelle: Rockwool

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