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Neues Bad? Geld vom Staat!


Ehrlich gesagt, kenne ich viel zu viele Kunden, die auf Fördermöglichkeiten verzichten. "Zuviel Papierkram" ist das meist genannte Vorurteil.

Dabei ist alles viel einfacher als Sie denken!

Denn wir helfen Ihnen Schritt für Schritt, bares Geld einzusparen.

Heute dreht sich alles um Ihr neues Bad. Und Sie werden staunen, wie sehr es sich lohnt, ein paar Minuten Zeit in Fördermöglichkeiten zu investieren.

Unter www.energie-fachberater.de habe ich folgendes für Sie gefunden:

"Hausbesitzer, die ihr Bad barrierefrei umbauen, können mit dem KfW-Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzieren, dazu gehören auch Nebenkosten wie Planungs- und Beratungsleistungen.

Maximal 50.000 Euro Förderkredit pro Wohneinheit gewährt die KfW. Den Antrag auf Förderung stellen Hausbesitzer über ihre Hausbank vor der Badsanierung.

Wer keinen Kredit benötigt, kann für die Sanierungsmaßnahmen zur Barrierefreiheit bei der KfW-Bank einen Zuschuss beantragen (Programm 455). Finanziert werden 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (max. 5.000 Euro pro Wohneinheit).

Alternativ können für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" Zuschüsse in Höhe von 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bei der KfW-Bank beantragt werden (max. 6.250 Euro pro Wohneinheit).

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Für den barrierefreien Badumbau mit Förderung müssen alle Arbeiten von einem Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden. Dabei gelten die Anforderungen der DIN 18040-2 Barriefreiheit.

  • Mindestens 1,80 Meter x 2,20 Meter muss das Bad groß sein. Kann das nicht eingehalten werden, muss vor den Sanitärobjekten (Waschbecken, WC, Dusche) eine Bewegungsfläche von mindestens 0,9 Meter Breite und 1,20 Meter Tiefe vorhanden sein. Die Bewegungsflächen dürfen sich aber überschneiden. Zusätzlich muss der Abstand zwischen den Sanitärobjekten oder zur seitlichen Wand mindestens 0,25 Meter betragen.

  • Eine spätere Nachrüstung von Sicherheitssystemen muss vorbereitet werden.

  • Eine bodengleiche Dusche mit rutschfestem oder rutschhemmendem Bodenbelag ist Pflicht. Ist das nicht möglich, darf die Dusche maximal 20 Millimeter tiefer liegen, als der Boden im Bad. Der Übergang sollte möglichst als geneigte Fläche und nicht als Stufe ausgeführt werden.

  • Das Waschbecken muss mindestens 0,48 Meter tief sein und auf der benötigten Höhe montiert werden. Damit das Waschbecken auch im Sitzen genutzt werden kann, muss der Knieraum frei bleiben.

  • Das WC sollte höhenverstellbar sein oder bereits nach dem Bedarf der Nutzer angebracht werden.

  • Die Badewanne darf eine maximale Einstiegshöhe von 0,50 Metern aufweisen. Alternative: eine Badewanne mit seitlichem Türsteinstieg oder eine Badewanne, die mit einem mobilen Liftsystem unterfahrbar ist.

  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen ist möglich, die Förderung muss vor Beginn der Badsanierung beantragt werden.

Sie sehen, es ist gar nicht so schwer. Und ein Gespräch darüber lohnt sich auf jeden Fall für Sie.

Herzliche Grüße

und bis zum nächstenmal

Jens Ubben

Ubben GmbH Westender Straße 5 26632 Ihlow-Simonswolde

Telefon: 04929 - 91 93-0

info@ubben-gmbh.de

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